Nein, ich bleibe bei der Linie, die gerade eben auch schon verfolgt wurde: dass man Klimaleugnern in dieser Debatte nicht noch zusätzliche Redezeit geben muss.
Ich möchte zurückkommen auf die verfahrenstechnischen Fragen. Ich finde es bemerkenswert, dass von Ihnen hier eigentlich großes Theater nur um einen Punkt gemacht wird. Es wird nämlich nur das Verfahren in den Mittelpunkt gestellt, obwohl Sie genau wissen, dass die Verfahrensschritte alle eingehalten wurden. Wir haben zwei Anhörungen gehabt. Trotzdem unterstellen Sie, es hätte keine Anhörung gegeben. Sie suggerieren der Öffentlichkeit, dass der Änderungsantrag, den wir am 30. Juni vorgelegt haben, angeblich ein neues Gesetz gewesen wäre.
Das ist eine Verhetzung, die hier vorgenommen wird.
– Nein, das suggerieren Sie. – Deswegen möchte ich hier noch mal klipp und klar sagen, dass der Gesetzentwurf das Ergebnis eines parlamentarischen Prozesses gewesen ist. Wir haben am 30. Juni einen Änderungsantrag vorgelegt. Dann gab es eine weitere Anhörung auf Ihren Wunsch hin; ja, wir hatten insgesamt zwei Anhörungen. Es gibt keine Anhaltspunkte, dass wir dieses Verfahren nicht ordnungsgemäß durchgeführt haben.