Werte Abgeordnete, auch diese Aussage ist nicht richtig. Natürlich verliert kein Elternteil sein Sorgerecht. Es geht nur darum, dass in Fällen, wo Uneinigkeit besteht, für das Kind natürlich die Möglichkeit besteht, zum Familiengericht zu gehen, um entsprechende Konflikte klären zu lassen – im Sinne des Kindeswohls, so wie es in allen anderen Rechtsfragen in dieser Angelegenheit auch der Fall ist. Und das gilt selbstverständlich auch für die Anwendung des Selbstbestimmungsgesetzes.
Mittwoch, 8. November 202320. Wahlperiode, 133. SitzungBefragung der Bundesregierung
Ähnliche Reden
- Lisa Paus06. Nov. 2024 · BÜNDNIS 90/DIE GRÜNENAnsonsten ist es aber tatsächlich das Recht der Eltern, das Beste für ihr Kind zu wollen. Das Kindeswohl steht im Vordergrund. Und wenn die Eltern diese Entscheidung treffen, dann wird das gute Gründe
- Esther Dilcher15. März 2018 · SPDSehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wechselmodell als Regelfall – das lehnt die SPD-Fraktion ab. Eine gesetzliche Regelung für den Umgang des Kindes mit den Eltern fin
- Axel Müller15. Mai 2020 · CDU/CSU– ich mache es ganz kurz –: Es entspricht nicht mehr dem Kindeswohl, wenn sich ein Kind drei Berufsrichtern gegenübergestellt sieht. Der vierte Punkt – in der Tat der letzte Punkt –: Einen Verfahrensp
- Mechthild Heil15. März 2018 · CDU/CSUSehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich finde, an den Anfang unserer Debatte gehört die Aussage: Die allermeisten Eltern in Deutschland schaffen es auch im Falle einer schmer
- Jens Maier15. Mai 2020 · AfDSehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Eigentlich könnte ich hier auf meinen Vorredner verweisen und mich wieder hinsetzen. Aber ich will doch noch ein paar Worte sagen. Es ist erst ei
