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133. Sitzung
Mittwoch, 8. November 202320. Wahlperiode, 133. SitzungBefragung der Bundesregierung
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Werte Abgeordnete, auch diese Aussage ist nicht richtig. Natürlich verliert kein Elternteil sein Sorgerecht. Es geht nur darum, dass in Fällen, wo Uneinigkeit besteht, für das Kind natürlich die Möglichkeit besteht, zum Familiengericht zu gehen, um entsprechende Konflikte klären zu lassen – im Sinne des Kindeswohls, so wie es in allen anderen Rechtsfragen in dieser Angelegenheit auch der Fall ist. Und das gilt selbstverständlich auch für die Anwendung des Selbstbestimmungsgesetzes.

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