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138. Sitzung
Freitag, 17. November 202320. Wahlperiode, 138. SitzungGeneralverdacht gegen den öffentlichen Dienst verhindern – Prävention gegen Extremismus stärken, Disziplinarverfahren im bestehenden System beschleunigen
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Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Ampelkoalition will heute das Disziplinarrecht für Bundesbeamte ändern. Vermeintlich geht es ihr um die Möglichkeit der schnelleren Entfernung von Extremisten aus dem Staatsdienst. Tatsächlich haben wir es heute mit einem Angriff auf Demokratie und Rechtsstaat zu tun.

Beifallbei der AfD

Ihr seid ein Angriff auf Demokratie und Rechtsstaat!

Ihr eigentliches Ziel erklärte uns Innenministerin Nancy Faeser schon vor einem Jahr hier im Bundestag. Angesprochen auf eine Änderung des Disziplinarrechts für Beamte sagte sie wörtlich: „Was mich schon seit Langem umtreibt, ist, dass wir eine Möglichkeit schaffen, die Beweislast umzukehren.“ Sie ist zwar auf massivsten öffentlichen Druck hin zurückgerudert, der heutige Gesetzentwurf ist jedoch der erste Schritt bei der Umsetzung dieses autoritären, rechtsstaatswidrigen Traums.

Worum geht es? Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht vor, dass Bundesbeamte zukünftig per Verwaltungsakt aus dem Beamtenverhältnis entfernt werden können. Bislang bedarf es hierfür einer Disziplinarklage vor dem Verwaltungsgericht. Das heißt, die Maßnahme kann nur von einem Gericht getroffen werden. Dieser Richtervorbehalt ist eine hohe Hürde, die den Beamten bewusst vor willkürlicher Entlassung oder politischem Missbrauch schützt.

Die Ampel reißt diese Hürde nun ein. Aber sie belässt es nicht dabei. Dem Beamten, der nun selbst gegen seine Entlassung klagen muss, wird der Klageweg so schwer wie möglich gemacht. Sollte er vor Gericht unterliegen, muss er nach dem Entwurf die bis zur gerichtlichen Entscheidung fortgezahlten Bezüge zurückerstatten.

Bei einer durchschnittlichen Verfahrensdauer von derzeit rund vier Jahren bedeutet dies: Der Betroffene muss sich überlegen, ob er seine gesamte wirtschaftliche Existenz aufs Spiel setzt oder die Disziplinarverfügung akzeptiert. Viele Betroffene werden aufgrund dieses massiven finanziellen Risikos von einer Klage absehen. Der formal vorhandene Rechtsschutz wird so zur Farce. Die Bundesregierung nennt das übrigens in ihrem Gesetzentwurf „Korrektur finanzieller Fehlanreize“. Zynischer geht es kaum!

Beifallbei der AfD

Meine Damen und Herren, der gesamte Entwurf ist ein einziges Zeugnis des Misstrauens in die Beamtenschaft. Sie rasieren ein funktionierendes rechtsstaatliches Verfahren, und das ohne Not. Wie heute oft angesprochen – Sie schreiben es auch selbst in Ihrem Gesetzentwurf –, gibt es kaum Fälle von Disziplinarverfahren in der Bundesverwaltung. Die Quote liegt bei unter 0,2 Prozent. Tatsächliche Extremisten jeder Richtung haben im Staatsdienst keinen Platz. Sie müssen aus dem Dienst entfernt werden, und das so schnell wie möglich, –

Damit kennt ihr euch aus!

aber nicht unter Preisgabe rechtsstaatlicher Prinzipien.

Beifallbei der AfD

Genau! Das macht den Unterschied! Da sitzen die Verfassungsfeinde!

Der Willkür gegen politisch missliebige Beamte ist mit dieser Gesetzesänderung Tür und Tor geöffnet. Dies wird in letzter Konsequenz zu Duckmäusertum und einer Untertanenmentalität in der Beamtenschaft führen.

So ein Blödsinn!

Aber vielleicht ist das genau das, was Nancy Faeser vorschwebt.

Danke.

Beifallbei der AfD

Sehr gute Rede!

Beifallbei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN

Die FDP macht natürlich mit!

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