Sehr geehrter Herr Luczak, Sie waren ja dabei: Die Fraktionen waren der Meinung, es wäre besser, diese Regelung des § 246 Baugesetzbuch nicht stand-alone, wie gerade formuliert wurde, sondern in der großen Baugesetzbuchnovelle zu regeln. Die Baugesetzbuchnovelle ist im Verfahren schon weit fortgeschritten. Im Deutschen Bundestag gab es die erste Lesung. Sie hatten eine Anhörung mit Expertinnen und Experten, sodass jetzt eigentlich das Parlament am Zug ist. Sie könnten, wenn Sie wollen, diese Baugesetzbuchnovelle noch bis zum Zeitpunkt der Neuwahlen durch den Deutschen Bundestag bringen.
PVizepräsident Wolfgang Kubicki: Vielen Dank. – Kollege Daldrup verzichtet. – Frau Kollegin Schröder, Sie haben eine Nachfrage.