Sehr geehrter Herr Castellucci, vielen Dank, dass Sie diese Zwischenfrage zulassen. Und vielen Dank, dass Sie hier links neben uns die Toleranz aufbringen, noch zuzuhören, und hier nicht mit Zwischenrufen und Zwischenthesen kommen.
Herr Dr. Castellucci, Sie sind Vorsitzender des Innenausschusses.
– Stellvertretender Vorsitzender des Innenausschusses. – Der aktuelle Gesetzentwurf, der hier jetzt heute zur Abstimmung steht, ist zunächst hier und danach im Innenausschuss beraten worden. Er hat den Innenausschuss im Herbst letzten Jahres – ich glaube, im November letzten Jahres – verlassen. Er steht also hier heute zur Abstimmung; er ist abstimmungsreif. Er wurde im Innenausschuss beraten. Sämtliche Einwendungen, die man gegen diese drei einfachen Punkte hätte vorbringen können, konnte man im Innenausschuss vorbringen.
Punkt eins. Die Begrenzung stand bis zum Jahr 2023, bis Sie das herausgenommen haben, im Gesetz.
Punkt zwei. Die vorübergehende Aussetzung des Familiennachzuges hat die SPD zusammen mit uns, der Union, im Jahr 2016, als es hier schon mal eine große Migrationskrise gab, beschlossen und umgesetzt. Die jetzige Textformulierung entspricht der Textformulierung von damals.
Und den dritten Punkt, die Befugniserweiterung für die Bundespolizei, hat diese SPD mit uns in der letzten Legislaturperiode beschlossen. Der Text ist wortgleich. Er ist im Bundesrat gestoppt worden.
Ich habe heute nur eine einzige Frage: Warum können Sie diesem Gesetzentwurf, der entweder schon Gesetz war oder mit Ihrer Stimme mitbeschlossen worden ist, heute in zweiter und dritter Lesung nach der Beratung im Innenausschuss nicht zustimmen?