Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Moin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts war, ehrlich gesagt, nicht überraschend. Die aktuelle Kontrollpraxis an den deutschen Binnengrenzen ist mit europäischem Recht und unserem Grundgesetz nicht vereinbar.
Die faktische Verweigerung des Asylrechts für Schutzsuchende ist ein Unding, und sie verletzt unsere grundlegenden Prinzipien. Sie ist nicht rechtsstaatlich, sie ist nicht humanitär, und sie ist auch nicht europäisch.
Dabei sollten wir mit gutem Beispiel vorangehen, auch wenn es darum geht, endlich ein funktionierendes europäisches Asylsystem auf die Beine zu stellen. Denn klar ist: Das Dublin-Verfahren ist in der Praxis ineffizient und schwergängig. Aber: Es ist geltendes Recht. Und als EU-Mitgliedstaat haben wir uns an dieses Recht zu halten, gerade jetzt.
Europa braucht eine Bundesrepublik Deutschland, die sich eben nicht hinter nationalen Alleingängen versteckt, sondern sich klar zu gemeinsamen europäischen Regeln bekennt.
Und in unserem Rechtsstaat dürfen Gerichtsentscheidungen nicht auf die leichte Schulter genommen werden.
Statt Schutzsuchenden das Grundrecht auf Asyl de facto zu verweigern, sollten wir die Entscheidung ernst nehmen und die Kontrollpraxis umgehend anpassen. Auch im Bundeshaushalt sollten die Prioritäten künftig anders gesetzt werden: erstens in eine kluge und moderne grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Polizei und zweitens in eine bessere Ausstattung unserer Kommunen, die Geflüchtete aufnehmen und in unsere Gesellschaft integrieren.
Das wäre sinnvoller und ehrlicher als das, was wir gerade erleben.
Immer wieder wird die zu hohe Belastung der Kommunen angesprochen. Klar ist aber: Diese Belastung haben wir selbst herbeigeführt. Da ist nicht die Zahl der Geflüchteten, sondern die Unterfinanzierung der Kommunen das Problem. Dafür trägt der Bund auch die Verantwortung.
Für meine Partei, den SSW, ist klar: Wer die Kommunen nicht ausstattet, um den vielen Aufgaben gerecht zu werden, der darf sich auch über eine Überlastung nicht wundern. Und wer europäisches Recht mitträgt, der muss es auch verteidigen, gerade dann, wenn es unbequem wird.
Vielen Dank.
Für die CDU/CSU-Fraktion spricht nun der Abgeordnete Thomas Silberhorn.