Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! In Deutschland mussten wir in den letzten Jahren leider schreckliche Anschläge erleben. Ob der Anschlag auf den Breitscheidplatz in Berlin oder auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt, immer mussten leider viele unschuldige Menschen ihr Leben lassen, und viele mehr wurden verletzt. Das zeigt: Wir müssen in Deutschland alles tun, um unsere Bürgerinnen und Bürger vor solchen Terrorattacken zu schützen.
Und genau das machen wir mit diesem Gesetz: Wir schützen sie vor Terrorismus, und wir gehen schärfer gegen Terrorismusfinanzierung vor, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Wir müssen auch zur Kenntnis nehmen, dass Russland, aber auch andere Staaten immer stärker in Deutschland aktiv sind. Erst letzte Woche wurde eine mutmaßlich russische Agentin enttarnt und konnte festgenommen werden. Beim sogenannten Tiergartenmord wurde ein Oppositionspolitiker ermordet. Auch das zeigt: Wir müssen stärker auch mit strafrechtlichen Mitteln gegen Spionage und Attacken von ausländischen Regierungen gegen Menschen, die hier in Deutschland leben, vorgehen. Auch das machen wir mit diesem Gesetz, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Wir stellen mit diesem Gesetz auch die Vorbereitung einer terroristischen Straftat unter Strafe, wenn die Tat mit einem Fahrzeug oder mit einem Messer begangen werden soll. Das war eine Lücke, die wir mit diesem Gesetz schließen. Denn auch mit diesen Tatmitteln können bei einem Anschlag viele Menschen bedroht, verletzt oder im schlimmsten Fall getötet werden. Auch die Einreise nach Deutschland, um eine Terrortat zu begehen oder sich an einer terroristischen Vereinigung zu beteiligen, wird zukünftig strafbar sein; auch diese Lücke schließen wir. Das ermöglicht dann insbesondere die Verfolgung von sogenannten Hit-Teams oder Schläferzellen, die sich teilweise auch schon längerfristig in Deutschland aufhalten. Es ist ganz wichtig, diese Strafbarkeitslücken zu schließen, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Wegen Terrorismusfinanzierung macht sich zukünftig schon strafbar, wer Vermögenswerte bereitstellt, mit denen für Terror geworben werden soll. Und wir stellen auch die versuchte Unterstützung einer terroristischen Vereinigung unter Strafe. Das greift, wenn eine Person einer terroristischen Vereinigung Geld oder Sachwerte zur Unterstützung zukommen lassen will, die Geldmittel dann aber aus welchen Gründen auch immer die Vereinigung nicht erreichen. Ja, wir verlagern hier die Strafbarkeit sehr weit vor. Aber das tun wir, weil wir Terror in Deutschland schon im Ansatz verhindern wollen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die besten und schärfsten Gesetze bringen natürlich nichts, wenn wir bei der Polizei und Justiz zu wenig Personal haben. Deswegen auch an dieser Stelle der Appell an die Bundesländer: Wir brauchen den zweiten Pakt für den Rechtsstaat. Wir als Bund, die Koalition, wären bereit, 240 Millionen Euro zur Verfügung zu stellen. Nehmen Sie diese ausgestreckte Hand an! Wir brauchen diesen zweiten Pakt. Wir brauchen mehr Personal in der Justiz. Auch das ist ein ganz wichtiger Schritt, um Straftaten in Deutschland zu verhindern.