Sehr geehrter Herr Präsident! Wir reden über die Abschaffung eines reaktionär anmutenden Paragrafen, dem der Quasimajestätsbeleidigung. Gemeint ist § 188 StGB, der in Absatz 2 sogar eine Freiheitsstrafe von mindestens drei Monaten und damit einen Eintrag ins Führungszeugnis vorsieht.
Ehemals regelte der § 95 des Strafgesetzbuches, dass, wer den Kaiser oder Landesherrn beleidigte, mit Gefängnis nicht unter zwei Monaten und bis zu fünf Jahren bestraft werden konnte. Das war im Kaiserreich. Man solle „dem Volke aufs Maul schauen“, sagte Martin Luther, und er meinte damit, man solle die Ansichten der Bevölkerung verstehen und beobachten. Eine weise Ansicht! Denn wenn man wissen will, wie das Volk denkt und was es verlangt, muss man hinhören und achtsam sein.
Sie haben mit dem § 188 StGB dem Volk einen Maulkorb verpasst, weil Sie es nicht mehr ertragen haben, dass Kritik laut wurde an der inhaltslosen und verantwortungslosen Politik, die Sie fabriziert haben.
Die Meinungsfreiheit immer weiter einschränken, Kritik unter Strafe stellen und dem Volk das Maul verbieten – das ist es, was Sie mit dieser Norm erreichen wollten.
Und Sie wundern sich darüber, dass Ihre Umfragewerte in den Keller rauschen!
Wir meinen, die Freiheit der Meinung ist eines der wichtigsten Güter in einer Demokratie. Diese einzuschränken, ist ein Eingriff in die Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat. Diese Vorschrift muss ersatzlos gestrichen werden!
§§ 185 und 186 StGB regeln bereits diese Tatbestände, und ich traue es unseren Richtern zu, diese mühelos richtig auszuurteilen. Keine Lex specialis für Politiker, weil diese vom Volk gewählte Vertreter und dessen Sprachrohr sein sollen, nicht abgehobene Personen mit Sonderstatus! Kein Maulkorb für kritische Bürger!
Das ist unsere Ansicht.
Deswegen freue ich mich auf ein hervorragendes Wahlergebnis am Sonntag in NRW,
besonders in Duisburg, Gelsenkirchen, Recklinghausen, Bochum und, Herr Lindh, auch in Wuppertal.
Danke.
Ich darf für die CDU/CSU Herrn Carsten Müller das Wort erteilen.