Ich würde meine Nachfrage gern an den Vizekanzler richten, der ja auch für die Regierungskoordination zuständig ist. Auch Ihnen: Glückwunsch zu Ihrer neuen Aufgabe!
Meine Frage ist – es ist ja keine triviale Frage; es ist europarechtlich, verfassungsrechtlich höchst relevant –: Wurde jetzt die sogenannte Notlage nach Artikel 72 AEUV ausgerufen, ja oder nein? Und wie gewährleisten Sie den Schutz und die Rechtsstaatlichkeit gegenüber Schutzsuchenden?