Ja, ich würde da nachfragen wollen. – Wenn Sie zusichern – darauf würden wir uns gerne verlassen –, dass die Bundesregierung im Einklang mit geltendem Europarecht handelt: Was ist die europarechtliche Grundlage der Zurückweisungen auch von asylsuchenden Personen?
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Helge Limburg [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Also dass der Bundekanzler das gesagt hat, wird ja rechtlich nicht ausreichen!