Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Meine Frage richtet sich an Herrn Bundesminister Klingbeil. Herr Klingbeil, Sie haben uns gerade zugesichert, dass die Bundesregierung bei den verschärften Grenzkontrollen und insbesondere den Zurückweisungen von asylsuchenden Personen im Einklang mit geltendem Europarecht handelt. Da würde mich interessieren: Können Sie genau darlegen, auf welcher europarechtlichen Grundlage die Bundesregierung hier handelt? Artikel 72 AEUV? Und, wenn nein, welche andere europarechtliche Grundlage?