Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzantrag ist ein Scheinproblem.
Behauptung eins von Ihnen: Es finden massenhaft Anordnungen von Hausdurchsuchungen wegen Beleidigungen statt. – Behauptung zwei: Die Verhältnismäßigkeitsprüfung funktioniert nicht.
Beide Behauptungen stimmen so nicht.
In Ihrem Gesetzentwurf nennen Sie auch ein Beispiel, den 11. Aktionstag gegen antisemitische Hasskriminalität im Internet am 12. November 2024. Da gab es 50 Durchsuchungen bundesweit. Bundesweit! Das finde ich gar nicht so üppig. Das Beispiel taugt aber überhaupt nicht. Warum? Weil die meisten Durchsuchungen an diesem Aktionstag wegen des Anfangsverdachts der Volksverhetzung stattfanden und nicht wegen Ehrverletzungsdelikten.
In Hessen standen zehn Beschuldigte in Verdacht, den Holocaust geleugnet zu haben, in Baden-Württemberg ging es beispielsweise um strafbare Postings wie das Verwenden von Hakenkreuzen.
Natürlich passieren in einem Rechtsstaat Fehler. Deswegen haben wir unabhängige Gerichte. Unrechtmäßige Anordnungen unterliegen der gerichtlichen Kontrolle. Sie müssen verhältnismäßig sein. Sie sagen, das passiert nicht. Ich nenne Ihnen zwei Gegenbeispiele.
26.07.2022 – Durchsuchung nach Beleidigung von Hamburgs Innensenator Andy Grote abgelehnt bzw. als unverhältnismäßig vom Gericht festgestellt.
Beispiel zwei: Landgericht Kempten. Hier wurde eine Durchsuchung wegen des Verdachts der Beleidigung abgelehnt gegen einen Beschuldigten,
der auf Facebook mit Klarnamen eine Beleidigung gepostet hat. Begründung des Gerichts: Die Durchsuchung hat keinen Mehrwert für die Ermittlungen, und es droht nur eine geringe Geldstrafe. Wir haben hier kein gesetzgeberisches Problem.
Die Frage, die sich mir stellt: Warum wollen wir uns als Rechtsstaat dieses Instrument nehmen? Wir haben Fälle in Deutschland, in denen Opfer mittels Beleidigung systematisch psychisch fertiggemacht werden. Die Tatbegehung erfolgt in der Regel, wenn sie online erfolgt, mit Computer, mit Handy. Das liegt im Haus, in der Wohnung. Wie komme ich, wenn ich diese Tat verfolgen möchte, an dieses Beweismittel? Wenn Sie die Durchsuchung ablehnen, dann haben Sie kein Beweismittel, dann kommen Sie nicht zur Verurteilung. Die Tat ist dann strafbewehrt, aber die Strafe findet mangels Aufklärungsmöglichkeit nicht statt. Das gilt dann insbesondere auch für islamistische Hassprediger, die antisemitischen Sondermüll absondern. Wollen Sie das auch nicht bestrafen?
Ja, gerne.
Vielen Dank, dass Sie die Frage zulassen. – Sie sagen, dann wäre die Ermittlung quasi verunmöglicht. Was sagen Sie denn zur Onlinedurchsuchung, wenn Sie sich die angeschaut haben? Die ist extrem umfassend. Ich komme – Stichwort „Cloud-Dienste“, Stichwort „Daueronline“ – in jedes System, wenn ich das möchte. Und außerdem kann man das Handy auch beim Arbeitgeber angehen, oder – das wird ja auch in anderen Sachen von Ihnen exzessiv gemacht – man kann auch einfach vor der Wohnung warten.
Dass das Handy nur in der Wohnung, im höchstpersönlichen Lebensbereich zu schnappen ist, können Sie nicht ernsthaft behaupten, oder?
Zum ersten Teil der Frage bezüglich der Onlinedurchsuchung. Es gibt ja zu Recht hohe Hürden, wann ich diese Daten erheben darf. Wir haben Beleidigungstatbestände, die nicht unter diese Hürden fallen, sondern es müssen schwerere Straftaten vorliegen. Deswegen kommen wir hier nicht ran. Es ist ja auch immer eine einzelne Entscheidung der Ermittlungsbehörden. Wir sollten den Ermittlungsbehörden die Möglichkeit geben, selbst zu entscheiden, wie sie, wenn sie diese Tat verfolgen, an die Beweismittel kommen.
Zweiter Teil der Frage. Es ist dieselbe Antwort. Ich muss doch den Strafverfolgungsbehörden, wenn eine Straftat passiert
– dann müssen Sie den Beleidigungsparagrafen abschaffen – und wenn ich will, dass diese Straftat verfolgt wird und die drohende Strafe verhältnismäßig ist, die Möglichkeit geben, eine Hausdurchsuchung durchzuführen. Ich muss den Strafverfolgungsbehörden die Möglichkeit geben, dass sie die Beweismittel beschaffen. Denn anders, als Sie behaupten, ist die Durchsuchung ja gar keine Strafe. Sie ist Voraussetzung, dass ich den staatlichen Strafanspruch durchsetzen kann. Sie ist Voraussetzung, dass ich Gerechtigkeit herstellen kann. Die Gerichte entscheiden im Einzelfall, ob die Durchsuchung verhältnismäßig ist oder nicht.
Noch mal zurück: An islamistische Hassprediger, die antisemitischen Sondermüll absondern, kommt man im Einzelfall vielleicht gar nicht ran. Wollen wir das als Staat? Wollen Sie das als AfD-Fraktion? Ich glaube, nicht. Sie wollen dieses Scheinproblem nutzen, um dieses Land wieder anzuzünden. Sie wollen, dass rechtsstaatliche Grundsätze blockiert werden. Da machen wir nicht mit. Und deswegen lehnen wir diesen Antrag ab.