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32. Sitzung
Freitag, 10. Oktober 202521. Wahlperiode, 32. Sitzung
14 VermerkeReaktionswert: sehr hoch522 Wörter Im Protokoll lesen

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kollegen! Da hat man eine Rede vorbereitet, und dann sitzt man da und fragt sich: Was reden die hier eigentlich alle?

Ja, das denken wir regelmäßig bei Ihnen!

Heiterkeitbei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der SPD

– Ach, wieder Herr Limburg. – Ich bin 25 Jahre Strafverteidiger, und da versucht mir hier jemand zu erzählen, dass jeder Ermittlungsrichter ganz genau die Verhältnismäßigkeit der Anträge prüft, die die Staatsanwaltschaft vorlegt. Das ist vielleicht bei Ihnen so.

Zurufeder Abg. Tijen Ataoğlu [CDU/CSU] und Mahmut Özdemir [Duisburg] [SPD]

Das ist aber nicht der Regelfall; das können Sie mir glauben.

Beifallbei der AfD
Zurufder Abg. Dr. Lena Gumnior [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]

Das führt dazu, dass das Bundesverfassungsgericht am 5. Dezember 2023 feststellen musste, dass die Schwere eines Eingriffes außer Verhältnis zu dem mit ihm verfolgten Zweck stand. Nehmen wir beispielsweise mal den Fall Habeck. Ein Meme führt dazu, dass die Polizei anrückt. Ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen, ich habe mich immer gefragt: Das mag ja eine Beleidigung sein – die Ansicht ist ja auch in Ordnung –, aber was wollen die da eigentlich finden? Der schreibt da was und sagt, vielleicht beim Bierchen: Eijeijei, so einer!

Das erklärt Ihre Politik!

Und dann kommen die vorbei. – Was wollen die denn da finden außer dem, was sie schon haben? Ich habe das nicht verstanden.

Aber dieses Verfassungsgerichtsurteil stellt doch auch eines fest: Eine Hausdurchsuchung ist dann unzulässig, wenn die Schwere der Tat gering ist, der Tatverdacht schwach ist, die Auffindungswahrscheinlichkeit sowie die Beweisbedeutung minimal sind. Genau das trifft auch auf den Habeck-Fall zu:

Beifallbei Abgeordneten der AfD

Der Verdacht war gering, der Beitrag war öffentlich-satirisch kommentiert, die Tatfolge minimal, und der Eingriff war maximal.

Zurufdes Abg. Stefan Schmidt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]

Meine Damen und Herren, eine solche Praxis untergräbt das Vertrauen in unseren Rechtsstaat; denn wer wegen eines satirischen Memes mit einer Hausdurchsuchung rechnen muss,

Zurufdes Abg. Stefan Schmidt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]

der überlegt sich künftig doch zweimal, ob er überhaupt noch politische Kritik äußert. Das aber ist genau das Gegenteil von dem, was Artikel 5 Grundgesetz schützt.

Beifallbei der AfD

Sie stellen sich dann hierhin und beschimpfen die AfD: Oh, die böse AfD!

Zurufdes Abg. Dr. Ralf Stegner [SPD]

Haben Sie mal die Posts gelesen, die auf Ihren eigenen Seiten abgesetzt werden und in denen es gegen meine Parteikollegen geht?

Das ist kaum zu ertragen. Und Sie stellen sich hierhin als die Superdemokraten.

Sie sind die Fraktion der Hasskriminalität da drüben!

Sie sind doch ganz furchtbar, wenn Sie mit Ihren antifaschistischen Aufrufen dazu auffordern, letztendlich unsere Vorsitzende möglichst zu erschießen.

Das ist die Linke! Genau!

Jetzt ist es aber mal genug!

Danke schön.

Beifallbei der AfD
Zurufevon der SPD und der Linken

Der abschließende Redner in dieser Debatte ist Dr. David Preisendanz für die Unionsfraktion.

Beifallbei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD

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