Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sind gut geübt darin, manchmal ganz grundsätzliche, große Debatten zu führen, ohne wirklich auf das vermeintlich Kleine zu achten. Dabei könnte es sein, dass im vermeintlich Kleinen, im Alltäglichen, das ganz Große schlummert. Und das hier ist so ein Fall; denn so simpel es klingen mag: Der hinreichende strafrechtliche Umgang mit Geldautomatensprengungen betrifft ganz grundsätzlich Fragen von Gerechtigkeit.
Was tun wir? Wir verändern insbesondere im Strafgesetzbuch, im Sprengstoffgesetz, in der Strafprozessordnung Qualifikationstatbestände, um dem Phänomen der Organisierten Kriminalität – gewerbs- und bandenmäßig – besser als bisher gerecht zu werden, und wir ermöglichen auch die Telekommunikationsüberwachung, um die Ermittlungsbehörden stärker als bisher zu ermächtigen. Ganz notwendig und absolut richtig!
Aber warum machen wir das? Es geht hier nicht einfach nur um erhebliche finanz- und versicherungswirtschaftliche Schäden und auch nicht nur, was schwerwiegend genug ist, um Eigentumsdelikte, sondern es geht hier um gemeingefährliche Straftaten. Allein in meinem Wahlkreis gab es in einer überschaubaren Zeit sieben Sprengungen, teilweise mehrere Geldautomatensprengungen in denselben Stadtteilen. Und das macht etwas mit den Menschen in diesen Stadtteilen; denn Personen im Umfeld, Unbeteiligte, werden erheblich gefährdet, Einsatzkräfte werden gefährdet, das Wohnumfeld und das Geschäftsumfeld sind gefährdet. Häufig kommt es bei diesen Fällen zu waghalsigen Fluchten, teilweise mit Todesfällen. Das heißt, es geht hier elementar und ganz konkret um die Sicherheit von Menschen. Deshalb ist es absolut richtig und notwendig, dass wir heute diese Entscheidung treffen werden.
Wer besucht denn zum Beispiel solche SB-Stellen? Wer geht in Filialen? Wer nutzt Geldautomaten? Das sind häufig ältere Menschen, die nicht komplett auf Digitalisierung umgestellt haben. Wer einmal in einem Bürgerverein war, hat erlebt, wie wichtig es vielen Menschen ist, auch noch Bargeld abheben zu können. Darüber haben wir bei aller Digitalisierung nicht zu richten. Das haben wir zu akzeptieren, und wir haben dafür zu sorgen, dass auch diejenigen Sicherheit erfahren.
Wer sich einmal anguckt, wer solche SB-Stellen besucht, Geld abhebt, stellt fest: Das sind oft Leute, die nicht besonders starke finanzielle Ressourcen haben, im Querschnitt der Gesellschaft also eher die Mitte der Gesellschaft und Leute mit geringerem Einkommen. Und wenn die einmal erlebt haben, dass in ihrer Nachbarschaft die halbe Straße wegfliegt, dass der Ort, den sie aufsuchen, ein Ort der Unsicherheit geworden ist, dann wissen wir, dass es zutiefst asozial ist, wenn solche Banden auftreten. Und deshalb gehören sie bestraft.
Wir brauchen deswegen das Strafrecht. Wir brauchen Prävention, und wir sind es den Ermittlungsbehörden, die es im letzten Jahr ohne Gesetzesbesserung, also allein durch ihre gute Arbeit geschafft haben, die Zahlen runterzubringen, schuldig, diesen Schritt zu vollziehen, um der Gerechtigkeit und um der Sicherheit im Alltag willen.
Vielen Dank.
Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat nun das Wort der Abgeordnete Marcel Emmerich.