Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir heute über den Haushalt des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz beraten, dann sprechen wir über mehr als Zahlen, Titel oder Stellen. Wir sprechen vor allem auch über Sicherheit. Uns beschäftigt – das zeigt die heutige Debatte sehr intensiv – die viel zu hohe Zahl an Fällen von Gewalt gegen Frauen und Mädchen. Mit dem Haushalt 2026 investieren wir ein weiteres Mal in ihren besseren Schutz. Und wir flankieren diesen Schutz zugleich durch wichtige Gesetzesinitiativen: von der elektronischen Fußfessel bis zur Bekämpfung von K.-o.-Tropfen. Das sind wichtige Schritte für mehr Sicherheit.
Am Dienstag hat uns aber auch eine andere Gewalttat erschüttert. Im saarländischen Bexbach wurde ein 58-jähriger Gerichtsvollzieher erstochen – mitten im Dienst für unseren Rechtsstaat. Zwei Tage später blicken wir hier im Deutschen Bundestag immer noch betroffen, entsetzt und fassungslos auf diese schreckliche Tat. Unsere Gedanken und unser Mitgefühl gelten der Familie, den Angehörigen sowie den Kolleginnen und Kollegen des Opfers. Ich denke, ich darf das in unser aller Namen hier sagen.
Bei Betroffenheit können und dürfen wir jetzt aber nicht stehen bleiben. Die Tat ist kein Einzelfall, sondern Teil einer Entwicklung, die uns alarmieren muss. Die Fälle von Widerstand gegen die Staatsgewalt haben sich laut Polizeilicher Kriminalstatistik in den letzten zehn Jahren mehr als verdoppelt: von rund 22 000 auf fast 45 000 Fälle. Die Zahl der tätlichen Angriffe hat im letzten Jahr erstmals die Marke von 20 000 überschritten. Seit ihrer gesonderten Erfassung 2018 sind diese Fälle um rund 75 Prozent gestiegen.
Hinter jeder dieser Taten steht nicht nur ein Angriff auf einzelne Beamte oder Beschäftigte; sie sind zugleich ein Angriff auf Recht und Ordnung in unserem Land, auf die Durchsetzung von Gesetzen und Gerichtsentscheidungen und auf unseren gesamten Rechtsstaat. Letztlich richten sie sich damit gegen uns alle. Deshalb ist für mich völlig klar: Wer unseren Rechtsstaat schützen will, muss allen voran diejenigen schützen, die ihn täglich tragen. Wer dem Recht dient, der verdient selbst den vollen Schutz des Rechts.
Wer unseren Rechtsstaat verteidigt, der muss selbst mit allen Mitteln des Rechtsstaats verteidigt werden. Wer andere und damit uns alle schützt, der muss selbst von uns allen geschützt werden, so gut es eben geht, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Wir müssen deshalb konkret werden. Wir brauchen eine Sicherheitsoffensive für Polizei, Justiz und Vollstreckung. Fünf Punkte müssen wir dafür insbesondere in den Blick nehmen.
Erstens. Der strafrechtliche Schutz von Vollstreckungsbeamten muss weiter gestärkt werden. Der Strafrahmen gehört in Fällen des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte angehoben auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis fünf Jahre, in besonders schweren Fällen bis zu zehn Jahren. Verwendet der Täter eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug, begeht er die Tat mittels eines hinterlistigen Überfalls oder bringt er sein Opfer in Lebensgefahr, dann müssen diese Taten künftig als das bestraft werden können, was sie sind: ein Verbrechen.
Zweitens. Beschäftigte im Dienst unseres Rechtsstaats brauchen die beste Schutzausrüstung. Es war deshalb richtig, Vollzugsbeamten des Bundes den Einsatz von Tasern zu ermöglichen. Bodycams, Pfefferspray, stich- und schusssichere Schutzwesten, Taser – all das muss verfügbar sein, wenn die Gefahrenlage es verlangt, und zwar in allen Teilen unseres Landes. Die Aktentasche und eine Warnweste dürfen im Ernstfall nicht der einzige Schutz sein.
Drittens. Wir müssen das Gerichtsvollzieherschutzgesetz von 2021 evaluieren. Wenn konkrete Anhaltspunkte für eine Gefährdung bestehen, dann müssen Gerichtsvollzieher bei jeder Vollstreckungshandlung die Unterstützung der Polizei anfordern und Hilfskräfte oder Zeugen hinzuziehen können. Umgekehrt müssen Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte frühzeitig warnen, sobald Hinweise auf Gefahrenlagen bestehen.
Viertens. Sicherheit muss verpflichtender Teil jeder Aus-, Fort- und Weiterbildung sein. Wer im Dienst unseres Rechtsstaats Risiken für Leib und Leben eingeht, muss in Selbstverteidigung, Deeskalation, Gewaltprävention und Gesprächsführung professionell geschult sein.
Fünftens. Wir brauchen eine neue Kultur des Respekts: Respekt vor dem Recht, Respekt vor dem Rechtsstaat und Respekt vor seinen Repräsentanten. Wer in Deutschland lebt, muss sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen. Wer Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte leistet oder sie tätlich angreift, muss auch deshalb die volle Härte des Rechtsstaats zu spüren bekommen.
Dazu gehört auch, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, dass ausländische Täter, die wegen solcher Taten zu einer Freiheitsstrafe verurteilt werden, in der Regel aus Deutschland ausgewiesen werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, für uns als Koalition ist klar: Wenn es um die Gefährdung unseres Rechtsstaats oder gar um Gewalt gegen unseren Rechtsstaat geht, dann gilt für uns Nulltoleranz. Darauf können sich auch und gerade all diejenigen verlassen, die jeden Tag ihren Dienst für unser Land leisten; denn sie sorgen – oft leise und manchmal auch recht unbemerkt, aber doch unverzichtbar – für unser aller Sicherheit, Recht und Freiheit.
Die nächste Rednerin in dieser Debatte ist für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Dr. Lena Gumnior.