Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Nach dieser Debatte werden wir in namentlicher Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses zu zwei Wahleinsprüchen entscheiden.
Der Ausschuss empfiehlt, die Einsprüche abzulehnen.
Wir als AfD-Fraktion werden gegen diese Beschlussempfehlung stimmen.
Mit den Wahleinsprüchen macht die Partei BSW Mängel bei der Feststellung des Wahlergebnisses geltend. Wie ein Blick in die Runde des Hauses zeigt, befindet sich die Einspruchsführerin nicht unter uns; sie ist nicht Teil des 21. Deutschen Bundestages.
Das liegt daran, dass sie nach dem von der Bundeswahlleitung verkündeten amtlichen Endergebnis die notwendigen 5 Prozent der Zweitstimmen um 0,019 Prozentpunkte verfehlt hat. In absoluten Zahlen sind das weniger als 10 000 Stimmen bundesweit.
Die Einspruchsführerin ist der Meinung, dass die danach fehlenden Stimmen tatsächlich von den Bürgern für sie abgegeben worden seien, aber nicht vollständig für sie gezählt wurden. Sie trägt dazu Sachverhalte vor, die an dieser Stelle aufgrund ihres Umfangs nicht im Einzelnen wiedergegeben werden können. Der wesentliche Kern der Einspruchsbegründung dürfte aber folgender sein: Es sei nachweislich des Öfteren vorgekommen, dass die für das Bündnis Sahra Wagenknecht abgegebenen Stimmen versehentlich für die Partei Bündnis Deutschland gezählt worden seien, die auf dem Stimmzettel direkt daneben gestanden habe.
Etliche solcher Fälle seien im Zuge der Überprüfung zwischen dem vorläufigen und dem endgültigen Wahlergebnis bereits festgestellt und berichtigt worden. Jedoch gebe es darüber hinaus viele weitere Fälle, in denen das Wahlergebnis eine solche Verwechslung nahelege, die aber bisher nicht berichtigt worden sei.
Das mag so sein oder auch nicht. Die vorgetragenen Umstände legen es nahe, dass es so sein könnte. Derzeit wissen wir es aber nicht. Ausräumen ließe sich diese Ungewissheit nur durch eine Nachzählung.
Das Bundesverfassungsgericht hat in einer Entscheidung aus dem Jahre 2022 Grundsätzliches gesagt:
„Das Recht, in Freiheit und Gleichheit durch Wahlen […] die öffentliche Gewalt […] zu bestimmen, ist das vornehmste Recht der Bürger im demokratischen Staat […].
[…] Eine effektive Überprüfung der Korrektheit der Wahl ist mithin unabdingbar, wenn die Vertrauensbasis des demokratischen Staates nicht nachhaltig erschüttert werden soll.“
Mit diesen Worten begründet das Bundesverfassungsgericht, dass als Aufklärungsmaßnahme im Rahmen der Wahlprüfung auch die Nachzählung von Stimmen offensteht.
Die Zeiten sind unruhig für Deutschland. Die Sturmwarnungen werden dringlicher, wirtschaftlich und außenpolitisch. Die erst wenige Monate im Amt befindliche Regierung hat in den Umfragen die Mehrheit schon wieder verloren. Durch die Wahleinsprüche wird in Zweifel gezogen, ob sie die Mehrheit je hatte, ob sie überhaupt legitimerweise im Amt ist. Es schadet der Stabilität des Staates und dem Ansehen der Demokratie, wenn diese Zweifel nicht ausgeräumt werden. Wenn der Bundestag die Einsprüche ablehnt, folgt der Prozess vor dem Verfassungsgericht. Die Legitimität der Regierungsmehrheit bliebe für weitere Monate oder Jahre in der Schwebe.
Die Wahlprüfung obliegt nach dem Grundgesetz zuvörderst dem Bundestag. Also muss er dieser Verantwortung auch gerecht werden und die in den Worten des Verfassungsgerichts „effektive Überprüfung der Korrektheit der Wahl“ selbst vornehmen.
Ich appelliere deshalb an alle Mitglieder des Hauses, gleich in der Abstimmung die Beschlussempfehlung abzulehnen –
Die Redezeit ist abgelaufen. Kommen Sie bitte zum Schluss!
– und so die Aufklärung durch den Bundestag selbst doch noch zu ermöglichen.
Die Redezeit ist abgelaufen, Herr Kollege. Kommen Sie bitte zum Schluss!
Die Entscheidung stattdessen auf die lange Bank nach Karlsruhe zu schieben, wäre ein Fehler.
Vielen Dank.
Der nächste Redner in dieser Debatte ist für die SPD-Fraktion Dr. Johannes Fechner.