Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mehr als 1 000 Einsprüche gegen die Bundestagwahl sind eingelegt worden. Über einen wichtigen hatten wir in der letzten Sitzung entschieden, über 30 weitere entscheiden wir heute. Der Einspruch des BSW war Gegenstand der letzten Debatte zu diesem Thema. Einige zugunsten des BSW eingelegte Einsprüche sind heute Gegenstand. Das gibt Gelegenheit, darauf einzugehen, wie das Wahlprüfungsverfahren in Deutschland überhaupt läuft.
Es ging in der letzten Sitzung um den Einspruch des BSW, der zu einer Neuauszählung hätte führen müssen. Gute Gründe dafür, massive Auszählungsfehler und Diskrepanzen, lagen auf der Hand. Aber das nicht mehr so genannt werden dürfende Altparteienkartell hat wie Pech und Schwefel zusammengehalten und bügelte das einfach ab.
Die eigenen Mandate, auch die der Promis – man konnte ja lesen, die Mandate von Klöckner und Laschet wären in Gefahr gewesen –, gingen vor. Die Pinocchio-Koalition
und ihre Mehrheit standen auf dem Spiel. Da war es wie so oft: Das „Unsere Demokratie“ – das ist übrigens das Unwort des Jahres der „Jungen Freiheit“; ich weiß nicht, ob Sie das mitbekommen haben – spielte keine Rolle; also Ihre Demokratie spielte keine Rolle, Wahlgerechtigkeit war egal.
Es ging um Pöstchenerhaltung, den Erhalt des Einflusses der Qualitätsdemokraten, der Claqueure der Qualitätsdemokraten, der Schranzen, der Profiteure. Weg mit dem Einspruch in der Hoffnung, dass das Bundesverfassungsgericht es entweder absegnet – das steht ja nun bevor – oder in der laufenden Wahlperiode gar nicht mehr entscheidet, verbunden mit der Hoffnung, dass dann bei einer Irgendwann-Entscheidung in den 30er-Jahren das BSW wahrscheinlich gar nicht mehr da ist und an die Bundestagswahl 2025 niemand mehr denkt.
Das führt uns dazu, dass das Wahlprüfungsrecht dringend reformiert werden muss; der Kollege Jacobi hatte darauf hingewiesen. Die Struktur der Wahlprüfung muss dringend demokratisiert werden und geändert werden. Denn was einst Ausdruck einer parlamentarischen Souveränität war, ist leider heute unter Ihnen zu einem zweifelhaften Machterhaltungsinstrument verkommen.
Die Mehrheit prüft die Rechtmäßigkeit einer Wahl, aus der sie selber hervorgegangen ist.
Sie kennen alle Verwaltungsverfahren, Sie kennen Gerichtsverfahren. Da sind aus guten Gründen Personen, bei denen nur die Besorgnis der Befangenheit besteht, ausgeschlossen von der Mitwirkung. Bei der Bundestagswahl ist das anders: Da wird über das Wohl und Wehe des deutschen Volkes für die nächsten vier Jahre entschieden. Und darüber, ob eine Wahl korrekt war oder nicht, entscheiden die, die gewählt worden sind, die also Sitze verlieren würden, Mandate verlieren würden,
wenn sie ihrem Auftrag der richtigen, korrekten Wahlprüfung nachkommen würden. Das kann so nicht weitergehen, und das darf so nicht weitergehen.
Dann schließt sich ein Rechtsweg an, und er endet auch gleich da: der Rechtsweg beim Bundesverfassungsgericht,
das ja bekanntlich bestückt ist mit Kandidaten,
die alle von den Altparteien vorgeschlagen worden sind, ohne dass es eine Auswahl gab.
Dieses Wahlprüfungsverfahren, erst den Bock zum Gärtner zu machen und denjenigen entscheiden zu lassen, der unter seiner Entscheidung zu leiden hat, und das Ganze dann an ein Verfassungsgericht zu delegieren, das parteimäßig besetzt ist, das muss fundamental geändert werden.
Sie müssen bitte zum Ende kommen, Herr Kollege.
Konkret heißt das natürlich nicht, dass alle Einsprüche, über die heute entschieden wird, automatisch begründet sind. Die heute zur Entscheidung vorliegenden Einsprüche sind nicht begründet, weshalb wir uns der Ausschussempfehlung insoweit anschließen werden.
Danke schön.
Vielen Dank. – Die letzte Rede in dieser Aussprache hält Esther Dilcher für die SPD.