Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Wahlprüfungsausschuss des Deutschen Bundestages arbeitet zügig und vor allem gründlich. Der vielfach erhobene Vorwurf, die Wahlprüfungsverfahren würden verzögert, entbehrt jeder Grundlage. Der Ausschuss hat sich am 21. Mai konstituiert und schon am 10. Juli, also nach nur sieben Wochen, die Einsprüche gegen die Europawahlen 2024 beraten, die in der letzten Wahlperiode nicht mehr abgearbeitet werden konnten. Wir waren uns fraktionsübergreifend darin einig, dass diese Verfahren vorrangig abzuschließen seien.
Wir haben uns dann die 1 035 Einsprüche gegen die Bundestagswahlen vom Februar vorgelegt und auch hier fraktionsübergreifend einvernehmlich beschlossen, diejenigen Einsprüche zu priorisieren, die sich auf die Zusammensetzung des Bundestages auswirken können. Deshalb haben wir zuallererst die Einsprüche in Sachen BSW geprüft und anschließend, nämlich heute Nachmittag, die Einsprüche von Direktkandidaten, die in ihrem Wahlkreis das beste Ergebnis erzielt und dennoch keinen Sitz im Bundestag erhalten haben.
Ziel der BSW-Einsprüche ist eine bundesweite Neuauszählung der Stimmen. Gerade weil dem BSW nur wenige Stimmen zum Einzug in den Deutschen Bundestag fehlen, war eine sorgfältige Prüfung der Einsprüche notwendig. Über den Sommer wurden die Stellungnahmen der Bundeswahlleiterin und aller Landeswahlleiter eingeholt. Die Einspruchsführer konnten dazu nochmals Gegenäußerungen vorbringen. Wir haben dann im Wahlprüfungsausschuss die Einsprüche sehr solide geprüft und sehr sachlich beraten. Ich möchte dem Ausschusssekretariat für die akribische Vorbereitung der Beschlussempfehlung ausdrücklich danken.
Unser Ergebnis, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist eindeutig: Die Einsprüche, die sich auf die Stimmenauszählung oder auf die Feststellung und Dokumentation des Wahlergebnisses beziehen, sind zurückzuweisen.
Lassen Sie mich zunächst festhalten, dass die Nichtberücksichtigung auch nur einer einzelnen Stimme einen Wahlfehler darstellt, weil das Vertrauen der Wähler in eine ordnungsgemäße und legitime Wahl dadurch beeinträchtigt werden kann. Aber die Wahl zum Deutschen Bundestag ist ein Massenverfahren, in dem nicht jeder Wahlfehler zu einer bundesweiten Neuauszählung aller Stimmen führen kann. Deshalb ist entscheidend, ob systematische Wahlfehler vorliegen, die mandatsrelevant sind.
Das BSW hat den Einzug in den Bundestag historisch knapp verfehlt; aber das begründet für sich genommen noch keinen Anspruch auf eine Nachzählung der Stimmen. Dafür wären substanzielle Hinweise auf mandatsrelevante Wahlfehler erforderlich, die aber nicht ersichtlich sind. Die bloße Vermutung, Wähler könnten irrtümlich eine andere Liste angekreuzt haben, reicht in keiner Weise aus, um einen Wahlfehler festzustellen. Ebenso wenig genügen einzelne Auszählungs- und Übertragungsfehler, die erkannt und korrigiert worden sind. Daraus kann nicht und darf nicht der Schluss gezogen werden, dass es weitere Wahlfehler gegeben haben könnte, deren Korrektur sich zugunsten des BSW hätten auswirken können.
Der Versuch des BSW, die Wahlprüfung öffentlich zu attackieren, ist im Übrigen inakzeptabel. Je schwächer der Sachvortrag, desto stärker offenbar die Vorwürfe. Dass sich die AfD dem BSW anschließt, überrascht niemanden.
Es bleibt dabei, meine Damen und Herren: Die Einsprüche gegen die Gültigkeit der Bundestagswahl seitens des BSW sind zurückzuweisen. Die CDU/CSU-Fraktion stimmt der Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses zu.
Vielen Dank.
Der nächste Redner in dieser Debatte ist für die AfD-Fraktion Rainer Galla.