Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute zwei Gesetzentwürfe, die ein gemeinsames Ziel haben: Sie sollen die Menschen in unserem Land besser schützen: vor terroristischen Anschlägen, vor schweren Straftaten und vor der Bedrohung durch die Nutzung digitaler Medien bei Straftaten.
Der erste Gesetzentwurf setzt beim Strafgesetzbuch an. Das deutsche Terrorismusstrafrecht gibt es seit fast fünf Jahrzehnten. Es hat sich bewährt; aber ständig ändern sich die Gefährdungslagen, und darauf muss der deutsche Rechtsstaat reagieren.
Mit dem Entwurf schließen wir gezielt Lücken und reagieren auf die Bedenken der EU-Kommission. Konkret schärfen wir die Tatbestände der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat und der Terrorismusfinanzierung, insbesondere mit Blick auf terroristische Einzeltäter. Wir führen eine einheitliche Definition terroristischer Straftaten ein und sorgen so für mehr Klarheit und Rechtssicherheit.
In den vergangenen Jahren haben wir einen deutlichen Anstieg von Anschlägen mit Alltagsgegenständen wie Messern und Fahrzeugen erlebt; Ministerin Hubig hat auf die Anschläge hingewiesen. Hier setzen wir an, und wir erweitern die Strafbarkeit auf die Vorbereitung terroristischer Straftaten mit gefährlichen Werkzeugen. Das ist eine notwendige Antwort auf eine reale Bedrohung. Hinzu kommt ein Bereich, der zunehmend an Bedeutung gewinnt: ausländische nachrichtendienstliche Tätigkeiten in Deutschland. Hier sieht der Gesetzentwurf deshalb eine Anhebung des Strafrahmens vor.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, der zweite Gesetzentwurf betrifft die digitale Dimension von Kriminalität. Messengerdienste, Cloud-Speicher, Onlineplattformen: Das sind längst wichtige Tatmittel, über die Straftaten geplant, koordiniert und ausgeführt werden. Mit der Umsetzung des europäischen E-Evidence-Pakts schaffen wir ein neues Stammgesetz, das unseren Ermittlungsbehörden den Zugriff auf elektronische Beweismittel innerhalb der EU deutlich erleichtert.
Künftig können wir Daten wie IP-Adressen oder Standortinformationen direkt bei den Dienstanbietern in anderen Mitgliedstaaten anfordern oder sichern, ohne den Umweg über die klassische Rechtshilfe. Es ist gut, dass dieses rechtspolitische Vorhaben auch von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt flankiert wird, der die digitalen Ermittlungsbefugnisse der Polizei ebenfalls auf den neuesten Stand bringt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, all diese Initiativen sind Ausdruck unserer wehrhaften Demokratie. Wir reagieren auf die sich ständig wandelnden Bedrohungen, schließen Schutzlücken, schärfen Ermittlungsinstrumente und stärken so die Sicherheit der Bevölkerung.
Herzlichen Dank.
Die nächste Rednerin in dieser Debatte ist Dr. Lena Gumnior für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.