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56. Sitzung
Donnerstag, 29. Januar 202621. Wahlperiode, 56. Sitzung
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Rednerwechsel

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! Zum Thema der heutigen Debatte.

Beifallbei Abgeordneten der SPD

Demokratie lebt vom Ehrenamt, insbesondere vom politischen Ehrenamt. Deswegen von dieser Stelle ein herzliches Dankeschön an alle, die sich in diesen schwierigen Zeiten kommunalpolitisch ehrenamtlich für unsere Demokratie engagieren.

Beifallbei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN

Leider nehmen die Attacken gegen Gemeinderäte, Kreisräte, Ortschaftsräte oder Bürgermeister immer deutlicher zu. Laut der Herbstbefragung 2023 des Kommunalen Monitorings „Hass, Hetze und Gewalt gegenüber Amtsträgerinnen und Amtsträgern“ gaben 38 Prozent der Befragten an, Anfeindungen erlebt zu haben. 40 Prozent der ehrenamtlichen Bürgermeister gaben laut Umfrage der Körber-Stiftung an, wegen ihrer Tätigkeit beleidigt, bedroht oder angegriffen worden zu sein. 83 Prozent der Betroffenen gaben an, unter psychischen oder physischen Folgen zu leiden, und 13 Prozent gaben an, darüber nachgedacht zu haben, sich aus der Politik zurückzuziehen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das sind besorgniserregende Tendenzen, und deswegen müssen wir den strafrechtlichen Schutz für unsere Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker aufrechterhalten und nicht reduzieren, wie es die AfD hier beantragt.

Beifallbei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und des Abg. Carsten Müller [Braunschweig] [CDU/CSU]

Wir wollen – und das war ein Grund der Reform in der vorletzten Wahlperiode – den strafrechtlichen Schutz der Kommunalpolitiker weiter beibehalten, weil wir sie nicht im Stich lassen. Und es ist auch nichts Besonderes, dass wir für bestimmte Bevölkerungsgruppen einen höheren strafrechtlichen Schutz normieren. Deswegen haben wir zum Beispiel auch für die Rettungskräfte oder für die ehrenamtlichen Sanitäter schon ein Gesetz gemacht und werden es noch weiter verschärfen, um denjenigen, die sich für unser Allgemeinwohl, für unsere Gesundheit und für unsere Sicherheit einsetzen, deutlich das Signal im Strafrecht zu geben: Wir schützen euch, wenn ihr euch für andere Bürgerinnen und Bürger einsetzt.

Beifallbei der SPD

Und genauso, wie wir die Rettungskräfte und Sanitäter besser schützen wollen, genauso ist es auch gerechtfertigt, die Kommunalpolitiker besser zu schützen.

Im Übrigen geht es der AfD ja gar nicht darum, irgendwelche Privilegien abzuschaffen. Sondern ihr geht es darum, die Sanktionsmöglichkeiten, die Strafen gegen diejenigen, die Hass und Hetze verbreiten und Attacken reiten, herabzusetzen,

Zurufdes Abg. Stephan Brandner [AfD]

sodass es, wenn überhaupt, nur milde Strafen gibt, wenn Kolleginnen und Kollegen in den Kommunalparlamenten attackiert werden. Und genau das machen wir nicht mit.

Beifallbei der SPD

Es geht darum, ganz deutlich zu machen: Es geht hier um Straftaten und eben nicht um Meinungen.

Das passiert in der Rechtsprechung!

Meinungen sind keine Straftaten, und deswegen werden wir hier ganz klar dieses hohe Niveau an Schutz für die Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker beibehalten.

Das Problem ist nicht das Gesetz, sondern die Umsetzung des Gesetzes!

Wir lehnen Ihren Antrag also ab.

Beifallbei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU
Beifallbei der AfD

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