Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Bundesinnenminister Dobrindt, Sie haben eben klargestellt, dass Sie sich auf Artikel 72 AEUV berufen. Da dieses Land ja nicht immer die besten Erfahrungen mit Ihrer freihändigen Interpretation von europäischem Recht gemacht hat, wollte ich noch mal nachhaken, auf welcher genauen Fakten- und Datenbasis Sie die Aktivierung von Artikel 72 AEUV hier in Betracht ziehen.
👏
Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN