Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Haben Sie sich das eigentlich auch schon mal gefragt: Wer haftet eigentlich, wenn ein KI-gesteuerter Staubsauger durch einen Softwarefehler Möbel in einer Wohnung beschädigt? Und wer haftet eigentlich, wenn ein Auto zu spät bremst, weil der KI-gestützte Fahrassistent fehlerhaft reagiert? Nach dem heutigen Recht lautet die Antwort: unklar. Denn als das Produkthaftungsgesetz geschrieben wurde, gab es solche Produkte schlicht noch nicht. Wir wollen das Gesetz ändern, damit es genau auf diese Fragen künftig eine klare Antwort gibt.
Mit dem Gesetzentwurf modernisieren wir das Produkthaftungsrecht erstmals seit über 35 Jahren. Wir machen es fit für das digitale Zeitalter. Was ändert sich konkret?
Erstens. Das Gesetz erfasst Software und KI. Bisher galt das Produkthaftungsgesetz für körperliche Gegenstände, also für den Staubsauger oder für das Auto. Unklar war, welche Regeln für deren Software gelten. Künftig gilt: Software ist ein Produkt, egal wie sie benutzt wird. Von großer Bedeutung ist auch: Wenn Apps oder Fahrassistenten fehlerhaft sind und Menschen zu Schaden kommen, muss es einen klaren Haftungsrahmen geben, und genau den schafft dieses Gesetz.
Zweitens. Der Kreis der Haftenden wird an die Realität angepasst. Heute kaufen wir alle Produkte von Herstellern, die außerhalb der EU sitzen. Bei Schäden ist der Hersteller erst mal weit weg, und die Geschädigten stehen im Regen. Der Gesetzentwurf spannt sozusagen einen Regenschirm: Einbezogen in die Haftung werden künftig weitere Beteiligte, wie zum Beispiel Onlineplattformen und Beauftragte des Herstellers.
Drittens. Geschädigte können ihren Anspruch künftig leichter beweisen. Heute müssen Verbraucherinnen und Verbraucher meistens selbst den Fehler und den Schaden nachweisen. Das ist ihnen kaum möglich bei einem komplexen KI-System oder einem vernetzten Gerät. Das Gesetz sieht daher künftig Beweiserleichterungen vor und auch – ganz neu – einen Offenlegungsanspruch. Wer als geschädigte Person plausibel machen kann, dass ein Produktfehler infrage kommt, kann vom Hersteller dazu Informationen verlangen. Das gilt natürlich nicht grenzenlos. Der Entwurf stellt sicher, dass Geschäftsgeheimnisse angemessen geschützt bleiben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist konsequenter Verbraucherschutz – konsequenter Verbraucherschutz, ohne dabei Unternehmen mit unkalkulierbaren Haftungsrisiken zu überfordern. Das ist ein ausgewogener Ansatz, der uns auch gesetzlich in die Gegenwart bringt.
Vielen Dank.
Wir hören für die AfD-Fraktion Ulrich von Zons.