Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist doch schon mal ein Fortschritt, dass eigentlich von allen Seiten dieses Hauses gesagt wird: Ja, wir müssen das Gesetz ändern, und ja, es gibt Regelungsbedarf. – Was mich dann wieder verwundert, ist, dass die AfD gegen Eins-zu-eins-Umsetzungen von EU-Richtlinien wettert, mehr Regulierung und mehr Bürokratie will und damit in die „Alerta, Alerta!“-Rufe von ganz links einstimmt.
Frau Vogtschmidt, ich war noch gar nicht auf der Zinne; denn die erste Hälfte Ihrer Rede war vollkommen in Ordnung. Dann haben Sie sich wieder beschwert, dass wir hier nur das kapitalistische System verwalteten. Aber ich kann Ihnen sagen: Ich bin ganz froh, dass wir das kapitalistische System verwalten. Im real existierenden Sozialismus brauchten Sie keine Produkthaftungsgesetze; denn der bringt keine normalen Produkte hervor.
Insofern sind wir froh, dass wir in einer sozialen Marktwirtschaft leben und dass wir das Produkthaftungsgesetz an die digitale Zeit anpassen. Es trat immerhin schon zum 1. Januar 1990 in Kraft. Ich glaube, Frau Vogtschmidt, da waren wir beide noch gar nicht auf der Welt. Das kommerzielle Internet entstand gerade. Jetzt sind unsere Lieferketten global, und die KI hält Einzug in die Produkte. Deswegen ist es richtig, dass wir auch Software, KI-Systeme und digitale Konstruktionsunterlagen in die Produkthaftung einbeziehen.
Herr Kollege Steffen, wenn die fehlerhafte Rasenroboter-Software nicht die Katze, sondern im schlimmsten Fall den Igel überfährt, dann braucht es auch Haftung. Digitale Fehler können reale Schäden auslösen. Unser Recht muss das abbilden. Und für Geschädigte wird es dann leichter, Ansprüche durchzusetzen. Das ist erst mal richtig.
Es ist aber schon, wie ich glaube, angezeigt, dass wir uns – gerade als Volksparteien der Mitte – dieses Austarieren zwischen dem, was unsere Unternehmer zu sehr belastet, und dem, was der Verbraucher wirklich braucht, genau anschauen. Deshalb müssen wir sicherstellen, dass wir das deutsche Zivilrecht mit seinen Beweislastregeln nicht völlig aushebeln, und aufpassen, dass wir zwar den Verbraucher schützen, aber den Unternehmer nicht überlasten.
Wir setzen mit diesem Gesetz jetzt eine europäische Richtlinie um. Für uns gilt der klare Grundsatz: Keine zusätzlichen Regeln, die europarechtlich nicht vorgesehen sind. Denn Überregulierung ist kein Kavaliersdelikt. Wir verzichten bewusst auf jedes Gold-Plating. Deswegen passen wir das europäische Recht jetzt an die Systematik unseres deutschen Rechts an.
Dieses Gesetz wird Klarheit schaffen, die Geschädigten stärken und unser Recht im digitalen Zeitalter ankommen lassen. Ich freue mich darauf.
Als letzte Stimme in der Aussprache hören wir Johannes Rothenberger von der CDU/CSU-Fraktion.