Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Ministerin! Herr von Zons, wir haben ja darauf gewartet, dass das kommt. Wie Sie gesagt haben: Der Bundesgerichtshof entscheidet in der nächsten Woche darüber. Also gibt es gar kein Regelungsdefizit. Das Gericht wird nach Arzneimittelgesetz und den Regelungen zur Gefährdungshaftung entscheiden. Insofern verstehen wir Ihre Einlassungen zum Produkthaftungsgesetz gar nicht. Sie überziehen einfach wie immer.
– Wir haben zugehört, im Gegensatz zu Ihnen.
Das ist, glaube ich, das Problem. Aber das kennen wir ja von Ihnen, wenn es um den Verbraucherschutz geht.
Es geht um ganz andere Produkte. Es geht zum Beispiel um die Kaffeemaschine, die wir kaufen, die möglicherweise beim Prüfvorgang explodiert und nicht nur Sachschäden, sondern auch Körperschäden verursachen kann. Wer haftet nun, wenn das Gerät App-gesteuert ist und der Schaden auf einem Softwarefehler beruht? Oder wie sieht es aus, wenn der Hersteller außerhalb der EU sitzt? Wir haben es schon gehört: Bisher haben wir nicht immer die passgenauen Antworten parat. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf setzen wir die EU-Richtlinie um und bringen das bewährte Haftungsregime in das digitale Zeitalter.
Das Produkthaftungsgesetz stammt im Kern aus einer Zeit – wir haben es gehört –, in der Produkte greifbar waren: Maschinen, Haushaltsgeräte, Fahrzeuge. Heute sprechen wir über vernetzte Geräte, Updates, künstliche Intelligenz. Unsere Rechtsordnung muss dieser Realität gerecht werden – klar, verlässlich und eben innovationsfreundlich und nicht innovationsfeindlich. Für uns als Union ist dabei entscheidend: Verbraucherschutz und wirtschaftliche Stärke sind kein Gegensatz; sie bedingen einander. Wer Produkte herstellt und in Verkehr bringt, muss für Fehler und Schäden einstehen, die dadurch entstehen. Das ist Ausdruck von Verantwortung und schafft Vertrauen, und Vertrauen ist die Grundlage unseres Wirtschaftsstandortes.
Mit der Modernisierung sorgen wir nun dafür, dass auch die digitalen Produkte und Updates umfasst werden. Viele Produkte im Haushalt der Verbraucher funktionieren heute auch digital. Kommt dort etwas zu Schaden, geht die Suche nach der Ursache los, bis hin zur Software. Hier darf es eben keine Haftungslücken geben.
Zugleich wollen wir aber auch darauf achten, dass die Anforderungen für unsere Unternehmen, insbesondere für die kleine Wirtschaft, praktikabel bleiben. Wir werden uns im parlamentarischen Verfahren die Vorschriften zur Offenlegung von Beweismitteln sehr genau anschauen müssen, um zum Beispiel die Wahrung von Geschäftsgeheimnissen wirklich sicherzustellen. Wir setzen dabei auf klare, ausgewogene Regelungen. Geschädigte erhalten bessere Möglichkeiten – wir haben es gehört –, ihre Ansprüche durchzusetzen, etwa durch erleichterte Beweisführung in besonders komplexen technischen Konstellationen. Gleichzeitig bleiben die Haftungsvoraussetzungen klar definiert. Es geht nicht um eine uferlose Ausweitung, sondern um eine sachgenaue Anpassung an neue Risiken.
Ein Punkt – die Frau Ministerin hat ihn angesprochen –, der uns in diesem Gesetz besonders wichtig ist, betrifft die Haftung bei Produkten, bei denen der Hersteller außerhalb der EU sitzt. Wirtschaftsverbände und Verbraucherzentralen – das kommt ja nicht jeden Tag vor – haben sich dazu in gemeinsamen Stellungnahmen bereits geäußert. Die Zunahme von Problemen mit den sogenannten Drittstaatenhändlern ist evident. Ein erster kleiner, minimaler Lösungsansatz findet sich in diesem Gesetz. Er sieht vor, dass auch Importeure, Lieferanten oder insbesondere der sogenannte Fulfillment-Dienstleister in Anspruch genommen werden kann, also in der EU ansässige Unternehmen, die für dritte Unternehmen Aufgaben wie Lagerhaltung, Verpackung, Etikettierung, Adressierung und den Versand übernehmen – eine kleine, aber wichtige Verbesserung für Verbraucher.
Ich freue mich in diesem Sinne auf die parlamentarischen Beratungen und verbleibe mit herzlichem Dank.
Wir hören Dr. Till Steffen für Bündnis 90/Die Grünen.