Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Alternative für Deutschland fordert ein Produkthaftungsrecht, das Verbraucher schützt und Hersteller in die Verantwortung nimmt. Doch dieser Gesetzentwurf, Frau Ministerin, bleibt weit hinter dem zurück, was er vorgibt zu leisten. Er ist ein Musterbeispiel für den vorauseilenden Kadavergehorsam, wenn EU-Richtlinien mal wieder umzusetzen sind.
Die Bundesregierung versucht, uns hier eine Verbesserung der Produkthaftung zu verkaufen. Tatsächlich handelt es sich im Kern aber nur um die Umsetzung europäischer Vorgaben mit begrenztem eigenständigem Gestaltungswillen.
Die Beweislast bleibt faktisch beim Geschädigten. Zwar wird von Erleichterung gesprochen: Beweismittel sollen auf Antrag des Klägers oder des Beklagten vorgelegt werden müssen. Allerdings gibt es hierzu Ausnahmen, Vermutungen und Fiktionen, und generell soll die Offenlegung von Beweismitteln auf das erforderliche und verhältnismäßige Maß beschränkt werden. Geschäftsgeheimnisse müssen geschützt werden – keine Frage, Frau Ministerin –, doch strukturell steht der einzelne Bürger weiterhin komplexen technischen Sachverhalten, Gutachterketten und finanzstarken Unternehmen gegenüber.
Von echter Waffengleichheit kann keine Rede sein. Der Gesetzentwurf preist an, die Produkthaftung zu verbessern, nimmt aber nur formale Anpassungen an eine EU-Richtlinie vor. Diese kosmetischen Änderungen, Frau Ministerin, verschleiern die zentrale Schwäche, die wir dort sehen. Das derzeitige System schützt vielleicht vor staatlich anerkannten Sicherheitsmängeln, nicht aber vor politisch umstrittenen Risikoabwägungen, die wir leider in der öffentlichen Wahrnehmung zunehmend kritisch debattieren müssen. Einer dieser Aspekte, der in diesem Gesetzentwurf völlig ungenügend berücksichtigt wird, ist die Nutzung von künstlicher Intelligenz – Sie haben es eben angesprochen –, die in unserem Alltag und in unserer Berufswelt eine immer größere Rolle einnimmt. Der Gesetzentwurf bezieht ausdrücklich digitale Produkte, Software und KI-Systeme in das Produkthaftungsrecht ein. Das klingt erst einmal sehr fortschrittlich, Frau Ministerin, ist aber hochproblematisch. KI ist ohne Zweifel eine der Schlüsseltechnologien unserer Zukunft. Es prägt die technologische Entwicklung maßgeblich. Doch die Entwicklung ist dynamisch, global, unüberschaubar und voller Unwägbarkeiten. Gerade in Bereichen, in denen autonome Entscheidungen algorithmisch getroffen werden, sind Festlegungen heute kaum tragfähig. Wir sprechen von selbstlernenden Systemen, autonomen Entscheidungsprozessen und Anwendungen, deren Innovationszyklen in Monaten, nicht in Jahren gemessen werden.
Im Gesetzentwurf wird die Vernichtung oder Beschädigung von Daten als Haftungsfall normiert. Doch wenn wir schon den Haftungsfall auf Daten ausweiten, weshalb nicht auf die unbeabsichtigte Änderung oder die Schöpfung neuer Daten? Wie wollen Sie hier eine angemessene Grenze juristisch eindeutig definieren? Technologieoffenheit und flexible Rahmenbedingungen sind die Antwort. Sonst wird das Ergebnis nicht Rechtssicherheit sein, sondern Innovationshemmung.
Gerade mittelständische Unternehmen und Start-ups werden sich zweimal überlegen, ob sie in Deutschland noch KI-Produkte entwickeln, wenn sie unkalkulierbare Haftungsrisiken tragen sollen. Während andere Staaten technologieoffen agieren, drohen wir uns erneut selbst zu fesseln,
alles nur, um die EU glücklich zu machen.
Ich komme zur größten Schwäche dieses Entwurfs, und die liegt in der politischen Inkonsistenz. Wenn wir über Produkthaftung sprechen, müssen wir auch über jene Produkte sprechen, Frau Ministerin, die in den vergangenen Jahren millionenfach eingesetzt wurden, mit massiver staatlicher Empfehlung und politischem Druck: Reden wir über die Coronaimpfungen. Im Fall der Coronaimpfstoffe galten – das wissen Sie hier alle im Hohen Haus – besondere Haftungsregelungen. Hersteller wurden durch EU-Vereinbarungen in speziellen Fällen abgesichert, dass die Mitgliedstaaten bei Haftungsfällen aufgrund von Nebenwirkungen finanzielle Verpflichtungen übernehmen. Risiken wurden und werden somit von der öffentlichen Hand übernommen. Der BGH prüft aktuell einen derartigen Fall der Herstellerhaftung. Mit dem Urteil dürfen wir noch diesen Monat rechnen. Gleichzeitig wurde die öffentliche Debatte über Risiken und Nebenwirkungen jedoch unterdrückt. Wer Zweifel an der Impfung äußerte, galt als Impfverweigerer, wurde gesellschaftlich isoliert. Zum Glück sind diese dunklen Zeiten vorbei!
Doch die Frage bleibt: Warum gilt bei einem der folgenreichsten medizinischen Produkte der jüngeren Geschichte eine Sonderregelung? Verbraucherschutz darf nicht selektiv sein. Produkthaftung darf nicht davon abhängen, ob ein Produkt politisch genehm ist oder nicht. Wenn der Staat in bestimmten Fällen Haftungsrisiken kollektiviert und in anderen Fällen verschärft, entsteht ein Glaubwürdigkeitsproblem.
Dieser Entwurf hat jedenfalls massiven Nachholbedarf. Wir werden im Ausschuss darauf bestehen, eine bessere Balance sicherzustellen; denn es braucht beides, Verbraucherschutz und Innovationsfreundlichkeit. Und das gibt es nur mit der Alternative für Deutschland.
Vielen Dank.
Wir hören Sebastian Steineke für die CDU/CSU-Fraktion.