Vielen Dank, dass Sie die Kurzintervention zulassen. – Frau Ministerin, Sie haben davon gesprochen, dass es sich bei der Bundeswehr um eine Parlamentsarmee handelt und dass sich das in den Jugendoffizieren ausdrücken würde.
Ich will Ihnen aber an der Stelle sagen: Zu den Jugendoffizieren gab es nie eine parlamentarische Debatte und auch nie einen parlamentarischen Beschluss, sondern die Jugendoffiziere sind 1958 – übrigens von dem ehemaligen Wehrmachtsgeneral Heusinger – per Dekret und interner Maßnahme eingesetzt worden,
und zwar – ich zitiere gerne – um der Jugend die Notwendigkeit der Wiederbewaffnung und der Wehrpflicht im Rahmen der NATO zu erklären und schmackhaft zu machen.
Ich frage mich an der Stelle schon, wie man dann argumentieren kann, dass das den demokratischen und vor allem pädagogischen Standards – wir reden ja hier immer noch vom Schutzraum Schule – gerecht wird.
Zweitens. Sie haben auch gesagt, die Notwendigkeit ergebe sich vor allem dadurch, dass wir es jetzt mit der Zeitenwende zu tun haben, und Sie haben das begründet mit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine. Aber wie passt das zusammen, wenn wir die Jugendoffiziere schon seit 1958 haben und es auch schon in den 70er- und 80er-Jahren Bemühungen zur Ausweitung der Zahl der Jugendoffiziere gab?
Das passt nicht ganz zu dem Argument, dass wir es jetzt mit einer neuen Lage zu tun haben, über die aufgeklärt werden soll,
sondern offensichtlich gibt es das stetige Bemühen, in schulische Räume einzudringen und junge Menschen von der Notwendigkeit, Dienst an der Waffe zu tun, zu überzeugen. Das halte ich für pädagogisch nicht gerechtfertigt.
Frau Ministerin, möchten Sie erwidern?