Im Zusammenhang mit den Straftaten im Netz kommt immer wieder die Forderung nach der Speicherung der IP-Adressen auf; wir haben es gerade schon gehört. Auch Justizministerin Hubig hat in den „Tagesthemen“ am 20. März die IP-Adressen-Speicherung mit einem wirksamen Opferschutz verknüpft. Sie haben gerade gesagt, die IP-Adressen-Speicherung kommt. Wann kommt die Speicherpflicht? Und meinen Sie, sie ist ausreichend?