Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich, dass ich als letzter Redner diese historische Parlamentsdebatte zu einem wirklich wichtigen Gesetzesvorschlag schließen darf,
der zugegebenermaßen sehr spröde, aber notwendig ist, weil er viele Dinge für rechtsberatende Berufe, vor allem für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, vereinfacht und verbessert. Das ist notwendig; denn Rechtsanwälte sind die tragende Säule unseres Rechtsstaats.
„Der Rechtsanwalt ist der berufene unabhängige Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten“, heißt es in der Bundesrechtsanwaltsordnung. Da ich selber Rechtsanwalt bin, kann ich nur sagen: Das stimmt natürlich.
Wir beraten unsere Mandanten unabhängig, verschwiegen, kompetent und stehen ihnen loyal zur Seite. Wir sorgen dafür, dass das Recht nicht nur im Gesetzbuch steht, sondern dass es auch für unsere Mandanten durchgesetzt wird. Damit dienen wir alle dem Rechtsstaat. Ohne Rechtsanwälte ist unser Rechtsstaat kaum vorstellbar. Gerade deshalb ist es Aufgabe des Gesetzgebers, für die richtigen Rahmenbedingungen zu sorgen und den freien Beruf des Rechtsanwalts in der heutigen Zeit attraktiv zu gestalten – vor allem im Hinblick darauf, dass die Zulassungszahlen langsam, aber sicher nach unten gehen und dass wir ein Nachwuchsproblem haben.
Die Realität hat sich verändert: Dienstleistungen und Beratungen finden heute mehr und mehr digital statt. Der typische Fall, dass ein rechtsuchender, verzweifelter Bürger, nach einem Kanzleischild suchend, durch die Stadt irrt und sofort einen Termin möchte, hat nach und nach ausgedient. Man ruft an, man möchte das digital abgewickelt haben. Ganz oft reicht es auch, wenn man nur digital kommuniziert, um kompetenten Rechtsrat zu erhalten. Deswegen müssen wir als Gesetzgeber auch immer wieder dafür sorgen, die richtigen Rahmenbedingungen zu schaffen.
Dank elektronischer Aktenführung und beA sind die Zeiten vorbei, in denen meterweise Aktenordner in Kanzleiräumen archiviert werden mussten. Deswegen möchte ich unabhängig vom heutigen Gesetzentwurf auch darauf hinweisen, dass es aktuell zum Beispiel eine Debatte zur starren Kanzleipflicht gibt und dass dazu eine Verfassungsbeschwerde vorliegt, zu der sich die Bundesrechtsanwaltskammer und die Kammern in Deutschland verhalten. Ich habe aus der Presse entnommen – wir erfahren ja gelegentlich aus der Presse, was das Bundesjustizministerium so plant –
und freue mich besonders, dass das Bundesjustizministerium prüft, ob es diese Kanzleipflicht noch unbedingt braucht oder ob wir auch hier zeitgemäß weiter vorankommen können. Ich begrüße das ausdrücklich; denn alles, was den Rechtsanwaltsberuf attraktiver macht, ist gut. Darum freue ich mich auf die Beratungen.
Danke.