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68. Sitzung
Donnerstag, 26. März 202621. Wahlperiode, 68. SitzungErste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Lena Gumnior, Helge Limburg, Dr. Till Steffen, weiteren Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Strafbarkeit bildbasierter sexualisierter Gewalt
14 VermerkeReaktionswert: sehr hoch313 Wörter Zwischenfrage Im Protokoll lesen

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach unserer großen Debatte gestern zu „Gewalt gegen Frauen“ wundere ich mich eigentlich, liebe Kolleginnen von den Grünen, dass Sie heute Ihren Gesetzentwurf nicht zurückgezogen haben.

Haben Sie aber nicht zugehört!

Ich will Ihnen auch gleich sagen, warum: Er greift viel zu kurz.

Widerspruchbei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN

Und nicht nur das: Er greift gefährlich zu kurz.

Zurufvom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Unglaublich!

Herr Pöpsel, für einen, der gar nichts vorlegt, ist das, was Sie hier machen, ziemlich selbstbewusst!

Sie haben gestern viel Richtiges gesagt. Tatsächlich gibt es tagtäglich Gewalt gegen Frauen. Das Dunkelfeld ist groß, weil die allermeisten Opfer es nicht wagen, die Tat zur Anzeige zu bringen. Sie sprachen davon, dass wir das nicht länger akzeptieren dürfen, und Sie sprachen davon, dass der Mut derjenigen Frauen, die Deepfakes zur Anzeige bringen, belohnt werden müsse.

Wo bleibt denn Ihr Vorschlag, Herr Pöpsel?

Dann kündigen Sie einen Gesetzentwurf an und sagen, er werde Schutzlücken schließen, er werde endlich konsequente Strafverfolgung ermöglichen, die Täter würden sich nicht mehr sicher fühlen können.

Und was legen Sie heute vor nach all diesen großen Worten?

Zurufvom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Einen Gesetzentwurf!

Sie ergänzen den § 184k Strafgesetzbuch um die Strafbarkeit von bildbasierter sexualisierter Gewalt. Das soll es jetzt bringen?

Zurufder Abg. Clara Bünger [Die Linke]

Ihr neuer § 184k wird keine Schutzlücke schließen,

wird keine konsequente Strafverfolgung ermöglichen.

Die Täter können sich weiter sicher fühlen.

Das behaupten Sie einfach!

Denn den wichtigen Schritt, den einzig rettenden Schritt, wagen Sie nicht: die Speicherung der IP-Adressen.

Beifallbei der CDU/CSU

Oft ist die IP-Adresse die einzige Spur zum Täter. Fehlt diese Möglichkeit, bleibt Strafverfolgung faktisch unmöglich.

Wenn die Tat nicht strafbar ist?

Zurufder Abg. Sonja Lemke [Die Linke]

Mit Ihrem neuen § 184k ermuntern Sie Frauen, die Tat anzuzeigen, und locken sie damit in eine Falle; denn ohne ein sicheres Beweismittel wie die IP-Adresse

Zurufder Abg. Kathrin Gebel [Die Linke]

wird die Staatsanwaltschaft dem Täter die Tat in den seltensten Fällen nachweisen können. Der Täter geht frei und macht weiter. Was soll so ein Gesetzentwurf!

Der ist gut! Der ist ziemlich gut!

Wer es ernst meint mit dem Schutz von Frauen, muss sich auch zu der Speicherung von IP-Adressen bekennen.

Nein, muss er nicht!

Die Speicherpflicht für diese Computeradressen ist unverzichtbar für den Kampf gegen die immer schamloseren digitalen Übergriffe auf Frauen und Mädchen und auf Kinder allgemein.

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