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68. Sitzung
Donnerstag, 26. März 202621. Wahlperiode, 68. SitzungErste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Lena Gumnior, Helge Limburg, Dr. Till Steffen, weiteren Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Strafbarkeit bildbasierter sexualisierter Gewalt
2 VermerkeReaktionswert: ruhig95 Wörter Im Protokoll lesen

Deepfakes entstehen nicht nur wegen fehlender Strafnormen, sie entstehen durch technische Möglichkeiten, durch Anonymität. Die beste Strafnorm bleibt wirkungslos, wenn ihre Durchsetzung nicht gesichert ist. Gewaltschutz muss ganzheitlich gedacht werden. Dazu gehören Strafrecht, Strafverfolgung, Opferschutz, Prävention, Täterarbeit und die klare Verantwortung der Plattformen. Mit dem Gesetz zum Schutz gegen digitale Gewalt wird Justizministerin Dr. Hubig die gesetzliche Umsetzung vorlegen.

Ich möchte den Grünen empfehlen, dass sie ihren Gesetzentwurf zurückziehen. Er macht alles nur noch schlimmer und nicht besser. Lassen Sie uns lieber gemeinsam an einer umfassenden Lösung zum Schutz gegen digitale Gewalt arbeiten.

Vielen Dank.

Beifallbei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD
Beifallbei der AfD

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