Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Bundesminister Wildberger, im Koalitionsvertrag haben CDU, CSU und SPD vereinbart, die Innovationskraft Deutschlands „durch Öffnungs- und Experimentierklauseln in neuen und bestehenden Gesetzen sowie durch Reallabore und Abweichungsrechte“ zu fördern und unsere Rechtsetzung auf diesem Wege zu verbessern. Damit sollen insbesondere die Gestaltungsmöglichkeiten von Bund, Ländern und Kommunen gestärkt werden.
Die Bundesregierung hat „Innovation durch Experimentierklauseln“ dementsprechend zu einem Hebelprojekt für die Modernisierung von Staat und Verwaltung gemacht. In ihrer Modernisierungsagenda hat sie das Ziel formuliert, gemeinsam mit dem Deutschen Bundestag ein Bundesexperimentiergesetz zu entwickeln, das durch neue und erweiterte Abweichungsrechte von bestehenden Regelungen die Innovationskraft Deutschlands stärken soll.
In welchen Bereichen planen Sie Experimentierklauseln, bzw. welche konkreten Überlegungen hat Ihr Haus dazu?