Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin Hubig! Werte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Empfehlung des Rechtsausschusses von dieser Woche für die heutige Schlussabstimmung wurde ohne Gegenstimme gefasst. Keine der im Deutschen Bundestag vertretenen Fraktionen möchte dieses Gesetz ablehnen. Das ist nur sehr selten der Fall. Daher ziehe ich folgende Bilanz: Das Bundesjustizministerium hat einen guten Gesetzentwurf geliefert, den das Parlament nach Beratung und Sachverständigenanhörung und Änderungsanträgen aus den Reihen der Koalitionsfraktionen optimiert hat.
Genügt das schon? Ich sage: Wir haben einen wichtigen Schritt getan für Menschen, die täglich Angst haben, weil sie von Gewalt in ihrem Umfeld bedroht sind. Allerdings ist das heute Erreichte nur ein Zwischenschritt. Die eigentliche Bewährungsprobe hat dieses Gesetz noch vor sich; denn der wahre Gradmesser gesetzgeberischen Erfolgs ist nicht die Verabschiedung im Plenum, sondern ob diejenigen, die das Gesetz in der Praxis anwenden sollen, damit gut zurechtkommen, und ob sich nach einiger Zeit zeigt, dass das Gesetz das Ziel, den Opferschutz spürbar zu verbessern, erreicht hat.
Ich wage zu bezweifeln, dass, wenn man ein Gesetz überfrachtet mit beispielsweise 625 Maßnahmen, dies überhaupt möglich ist. Stand heute können wir wie bei jeder in die Zukunft gerichteten Bewährungsprobe nur eine gut begründete Prognose abgeben. Ob sie trägt, wird sich in drei Jahren zeigen.