Herr Innenminister, in Deutschland halten sich knapp 1 Million Syrer aufgrund verschiedener Aufenthaltstitel auf. Beim Treffen mit dem syrischen Übergangspräsidenten war man sich laut dem Kanzler einig, dass in den nächsten drei Jahren 80 Prozent der Asylbewerber zurück sollen – im Nachgang vom syrischen Außenminister als Falschaussage entlarvt. Diese Million sei ein strategisches Gut. Eine Zwangsumsiedlung von Syrern nach Syrien werde nicht akzeptiert. Vorher müsse jedenfalls jede Menge Geld fließen.
Nun gab es schon vor dem Sturz des Assad-Regimes die Klarstellung vom Oberverwaltungsgericht Münster: Es gibt keine Grundlage für subsidiären Schutz. Regime weg, Bürgerkrieg aus: Gründe für Fluchtstatus entfallen. Ihre Amtspflicht wäre also der Entzug der Schutztitel per Revision durchs BAMF. Nun waren OVG-Spruch und Regimewechsel schon 2024. Wann haben Sie das BAMF angewiesen, den Schutzstatus dieser Leute, die hier auf dem Bürgerkriegsticket laufen, generell zu aktualisieren und aufzuheben?