Frau Kollegin, vielleicht noch mal zur Klarstellung: Das ist erstens eine erstinstanzliche Entscheidung in einem Einzelfall, der drei Individuen betrifft, nicht mehr und nicht weniger. Es ist eine Entscheidung eines Verwaltungsgerichtes in einem Rechtsstreit. Punkt!
Zweitens wiederhole ich: Eine Entscheidung steht aus. Das wäre in der Tat diese grundsätzliche Aussage, von der hier die Rede ist; aber die gibt es rechtlich noch nicht. Wenn der Europäische Gerichtshof sich zu dieser Notlagenfrage verhalten und eine andere Rechtsauffassung als die Bundesregierung vertreten würde, dann würden wir das als Bundesregierung, die natürlich die Rechtsordnung und die Gewaltenteilung achtet, beachten. Aber zum jetzigen Zeitpunkt gibt es einen derartigen Spruch des Europäischen Gerichtshofes nicht.
Herzlichen Dank, Herr Minister. – Die nächste Nachfrage hat der Kollege Robin Wagener. – Ich bitte darum, die Uhr im Blick zu behalten – bei den Fragen und bei den Antworten, Herr Minister.
Jawohl.