Vielen Dank, Frau Präsidentin, und vor allen Dingen vielen Dank, Herr Dr. Steffen. – Ich rede erst in einer halben Stunde. Dann ist dieser Punkt dann auch schon wieder vorbei.
Vorweg – das ist aber nicht der Grund für meine Zwischenfrage –: Sie haben natürlich völlig recht: Ich habe nicht beantragt, dass über den Inhalt des Gesetzes etwas entschieden wird – ich hätte es im Organstreitverfahren auch gar nicht beantragen können –, und dementsprechend hat das Verfassungsgericht dazu nichts gesagt. Einfach, um mal die Fakten offenzulegen.
Aber wenn wir bei den Fakten sind: Sie haben gerade gesagt, ich hätte keine Unterstützung der Fraktion gehabt. Das ist in mehreren Dimensionen unrichtig. Es ist richtig – so ist die Mitteilung des Pressesprechers der CDU zu verstehen –, dass ich diesen Antrag alleine gestellt habe. Wir kennen uns ja schon ein bisschen länger, weil wir davor eine vergleichbare Funktion hatten. Sie wissen ganz genau, dass ich sehr häufig und auch schon in der letzten Legislaturperiode die Verfahren hier im Deutschen Bundestag auch öffentlich angegriffen habe. Das gehört zur Wahrheit dazu.
Ich habe mich erst mit meiner AG und dann in sehr intensiven Gesprächen mit meinem Ersten Parlamentarischen Geschäftsführer und mit unserem Fraktionsvorsitzenden dazu ausgetauscht; die waren lange informiert. Und insbesondere – und das wissen hier alle Fraktionen – hat die CDU/CSU-Fraktion auf zehn Seiten sehr ausführlich begründet, warum mein Antrag in der Sache richtig ist. Deswegen ist die Darstellung, die Sie auch unter allen Journalisten verbreiten, das sei ein Alleingang von mir, schlicht unrichtig. Ich würde Sie daher fragen und bitten, ob Sie das zukünftig korrekt darstellen.